Optionsausübung
exercise of an option. Bei der O. macht der Optionsinhaber gegenüber dem Stillhalter von seinem Recht Gebrauch, innerhalb der Ausübungsfrist (amerikanische Option) oder am Verfalltag (europäische Option) das Underlying zum Basispreis zu kaufen (Call) oder verkaufen (Put). Eine Option sollte nur ausgeübt werden, wenn sie zum Ausübungszeitpunkt im Geld ist, wenn also beim Call der Basispreis unter bzw. beim Put über dem aktuellen Kurs des Underlying liegt. Erfolgt bei der O. nicht die tatsächliche Lieferung des Underlying, sondern nur die Verrechnung des Differenzbetrages, so spricht man von Cash Settlement.
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