Stillhalter
Verkäufer einer Option. Da die Option nur das Recht, nicht aber die Pflicht zur Ausübung beinhaltet, muss der Verkäufer bis zum Ende der Laufzeit »stillhalten«, also abwarten. ob der Käufer oder ein Dritter, an den dieser die Option weiterveräußert hat, die Erfüllung des Geschäfts verlangt oder nicht.
Den Verkäufer einer Kaufoption nennt man im Börsenjargon »Stillhalter in Wertpapieren«, den Verkäufer einer Verkaufsoption »Stillhalter in Geld«.
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