Wertpapiergeschäft, Effektengeschäft
Das W. der Kreditinstitute mit ihren Kunden wird auf der Grundlage der Sonderbedingungen für W. abgewickelt, das zwei Ausführungsarten kennen: (1) den kommissionsweisen An- und Verkauf von Wertpapieren im eigenen Namen für Rechnung des Kunden (Effektenkommissionsgeschäft); (2) das Festpreisgeschäft als Kaufvertrag, der das Kreditinstitut entweder als Käufer oder Verkäufer verpflichtet. Im Rahmen der depotmäßigen Verwahrung der angeschafften Wertpapiere kommen Dienstleitungen hinzu, wie z.B. Einziehung von Kupons und Dividendenscheinen, Durchführung des Wertpapierumtauschs bei Konversionen und Fusionen, Durchführung von Aufgaben bei Kapitalerhöhung, Anmeldung zu Hauptversammlung (Depotgeschäft). Kreditinstitut übernehmen auch Wertpapiere für eigenes Risiko zur Platzierung (Emissionsgeschäft) und beraten ihre Kunden in allen Wertpapiergeschäften.
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