Effektenkommissionsgeschäft
securities transactions on commission. Im Rahmen des E. führt ein Kreditinstitut Geschäfte im eigenen Namen, aber im Auftrag und für Rechnung des Kunden aus. Bei dieser heute üblichen Form der Abwicklung von Kundenaufträgen fungiert das Kreditinstitut lediglich als Kommissionär. Dies ist der Fall bei allen Papieren, die im amtlichen Handel oder am Geregelten Markt gehandelt werden. Bei Wertpapieren, die nicht an einen dieser Marktsegmente zugelassen sind, tritt die Bank als Eigenhändler auf. - Die Vermeidung eines eigenen Eintritts der Banken (Kauf bzw. Verkauf von Wertpapieren in den bzw. aus dem eigenen Bestand) wird dadurch sichergestellt, dass das Kommissionsgeschäft sowohl räumlich als auch personell vom Eigengeschäft der Banken getrennt ist. - Vgl. auch Einkaufskommission.
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