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Banklexikon
Ausgabe 2014
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Neuer Markt

Bezeichnet ein 1997 von der Deutschen Börse AG geschaffenes Börsensegment für Wachstums- und Technologieunternehmen mit internationaler Ausrichtung, an dem derzeit über 330 Unternehmen gelistet sind. Ziel des N.M. ist es, kleinen und mittleren innovativen Unternehmen neue Wege der Eigenkapitalfinanzierung zu eröffnen und im Gegenzug den risikobewussten nationalen und internationalen Investoren rentable Kapitalanlagemöglichkeiten zu bieten. Die Zulassung zum N.M. ist an relativ strenge Anforderungen gebunden, welche die Liquidität, die Markttransparenz und den Schutz der Aktionäre in diesem Segment fördern bzw. stärken sollen. Um die Liquidität zu erhöhen, muss zunächst das Emissionsvolumen der Unternehmen mindestens 5 Mio. Euro betragen. Die Unternehmen haben dann für mindestens zwölf Monate einen Designated Sponsor zu verpflichten, der als Liquiditätsanbieter fungiert und auf Anfrage einen Spread von maximal 5% für mindestens 500 Stück Aktien stellt. Zur Erhöhung der Transparenz wird verlangt, alle Publikationen in deutscher und englischer Sprache zu veröffentlichen und die Zulassungsprospekte internationalen Standards anzupassen. Um den Aktionärsschutz zu stärken, müssen die Unternehmen den Übernahmekodex anerkennen und der Streubesitz muss mindestens 15%, sollte aber mehr als 25% des Grundkapitals betragen. Des Weiteren soll mit dem Börsengang möglichst eine Kapitalerhöhung von 50% des Emissionsvolumens vorgenommen werden und bei den emittierten Aktien muss es sich um Stammaktien handeln. Die Haltepflicht für Altaktionäre beträgt sechs Monate nach dem Börsengang. Als Folgepflichten aus dem Gang an den N.M. ergibt sich für die Unternehmen die Pflicht zur Abhaltung regelmäßiger Analystenveranstaltungen und die Pflicht zur Erstellung von Quartalsberichten zum Geschäftsverlauf. Die Vorlage der Jahresabschlüsse hat spätestens vier Monate nach Abschluss des Geschäftsjahres zu erfolgen, wobei diese alternativ nach IAS, US-GAAP oder nach HGB mit Überleitung aufgestellt werden können. Darüber hinaus muss der Anteilsbesitz von Vorstand und Aufsichtsrat am Unternehmen jährlich veröffentlicht werden. Ab dem 01.10.2001 gilt das neue Regelwerk des N.M., in dem quantitative und qualitative Kriterien für den Ausschluss von Unternehmen festgesetzt werden. Dabei werden als quantitative Kriterien der Börsenkurs und die Marktkapitalisierung herangezogen, als qualitatives Kriterium gilt die Insolvenz. Unterschreitet ein Unternehmen an 30 aufeinanderfolgenden Börsentagen den Grenzwert von einem Euro für den Tagesdurchschnittskurs und von 20 Mio. Euro für die Marktkapitalisierung und werden diese Werte in den nächsten 90 Börsentagen nicht an mindestens 15 aufeinanderfolgenden Börsentagen übertroffen, so soll das entsprechende Unternehmen aus dem N.M. ausgeschlossen werden. Ebenso erfolgt ein Ausschluss, wenn über das Vermögen eines Unternehmens das Insolvenzverfahren eröffnet wird. Unternehmen, die nicht mehr am N.M. teilnehmen dürfen, verlieren dennoch nicht ihre Börsenzulassung, so dass sie im geregelten Markt oder im Freiverkehr weiter gehandelt werden können. Anmerkung. Im Herbst 2002 wurde die Auflösung des Neuen Marktes spätestens bis Ende 2003 angekündigt. Die gelisteteten Werte erhalten die Möglichkeit in das Prime Segment oder das Domestic Segment zu wechseln.





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