US-GAAP
Bezeichnung für die Generally Accepted Accounting Principles (GAAP) in den USA. Die US- amerikanischen Vorschriften zur Rechnungslegung sind nicht kodifiziert, sondern basieren auf GAAP, die weitgehend auf den Verlautbarungen des Financial Accounting Standards Board (FASB) und seiner Vorgängerorganisationen beruhen. Durch GAAP wird ein System von Grundsätzen und Einzelvorschriften zur Gestaltung von Jahresabschlüssen geschaffen. - Das FASB als private Institution entwickelt im Auftrag der Securities and Exchange Commission (SEC) Rechnungslegungsnormen, während die SEC sich weitgehend auf die formale Gestaltung von Jahresabschlüssen beschränkt. - Eine Durchsetzung der GAAP ist zunächst nur für Unternehmen gesichert, die der Börsenaufsicht durch die SEC unterliegen (Accounting Series Release No. 150). Eine Zulassung an einer amerikanischen Börse ist bisher nur möglich, wenn der SEC Jahresabschlüsse nach GAAP oder zumindest eine Überleitungsrechnung auf die GAAP vorgelegt werden. Ihre Verpflichtung erfahren die GAAP darüber hinaus durch die Grundsätze des Berufsstands der Wirtschaftsprüfer (AICPA), die einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk nur erteilen, wenn der Abschluss den GAAP entspricht (Regel 203 des Code of Professional Ethics). BindungsWirkung erfahren die- GAAP somit nur für Unternehmen, die aufgrund börsenrechtlicher Vorschriften oder privatwirtschaftlicher Vereinbarungen das Testat eines Wirtschaftsprüfers benötigen. - Während die handelsrechtlichen Bilanzierungsvorschriften in Deutschland den Gläubigerschutz durch eine vorsichtige Gewinnermittlung in den Vordergrund stellen, sollen die GAAP entscheidungsrelevante Informationen für Kapitalgeber liefern. Sie sollen eine Abschätzung zukünftiger Cash-Flows ermöglichen und eine realistische Abbildung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage erreichen (Fair Presentation).
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