Konzernanhang
supplement of the group, appendix of the group; bezeichnet einen Bestandteil des Konzernabschlusses, der nach § 297 I HGB mit der Konzernbilanz und der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung eine Einheit bildet und von allen zur Konzernrechnungslegung verpflichteten Mutterunternehmen zu erstellen ist. Primäre Zielsetzung des K. ist es, die quantitativen Informationen der Konzernbilanz und der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung näher zu erläutern (Erläuterungsfunktion), zu ergänzen (Ergänzungsfunktion) und zu korrigieren, um den Adressaten des Jahresabschlusses einen besseren Einblick in die wirtschaftliche Lage des Konzerns zu ermöglichen (Korrekturfunktion) sowie von bestimmten Angaben zu entlasten (Entlastungsfunktion). Neben den in den §§ 313, 314 HGB aufgeführten Pflichtangaben des K. kann dieser auch zusätzliche freiwillige Informationen enthalten, wenn diese zur Verbesserung des tatsächlichen Bildes der wirtschaftlichen Lage des Konzerns beitragen. Für börsennotierte Mutterunternehmen gilt seit der Einführung des Gesetzes zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG), dass der Konzernabschluss um eine Segmentberichterstattung und eine Kapitalflussrechnung zu ergänzen ist. - Vgl. auch Anhang.
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