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Ausgabe 2014
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Konzernbeziehungen

(corporate) group relations. Abhängige Unternehmen müssen jährlich einen Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen erstellen. Das Auskunftsrecht gegenüber dem Vorstand über die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen zu verbundenen Unternehmen kann vom Aufsichtsrat jederzeit und von den Aktionären während der Hauptversammlung genutzt werden.





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