Kapitalflussrechnung
Bewegungsbilanz, Cash-Flow Statement. 1. Im weiteren Sinne umfasst der Begriff K. alle Rechnungen, die Bewegungen von Finanzmitteln innerhalb einer Periode aufzeigen. Sie ist somit vergleichbar mit der Finanzierungsrechnung. - 2. Im engeren Sinne ist die K. eine systematische Aufstellung der wesentlichen Zahlungsströme in einem Unternehmen oder in einem Konzern innerhalb eines Geschäftsjahres. In der K. werden die Veränderungen der flüssigen Mittel (Kassenbestand und Bankguthaben) durch die Zahlungsströme der laufenden Geschäftstätigkeit aus Investitionen und Desinvestitionen sowie aus externen Finanzierungen erklärt. Die Zahlungsströme werden im allgemeinen nicht direkt aufgezeichnet, sondern aus dem Jahresabschluss (Gewinn- und Verlustrechnung) sowie aus Veränderungen der Bilanzposten bestimmt. - Nach § 297 I HGB ist eine K. für Mutterunternehmen, die einen organisierten Markt durch von ihnen oder ihrer Tochterunternehmen ausgegebene Wertpapiere in Anspruch nehmen, vorgeschrieben. K. sind Pflichtbestandteil des Jahresabschlusses nach IAS und US-GAAP und seit Einführung des KonTraG auch obligatorisch für Abschlüsse börsennotierter Konzernmütter nach HGB und damit das global am weitesten harmonisierte Jahresabschlusselement.
<< vorhergehender Fachbegriff |
|
nächster Fachbegriff >> |
|
|
|
|