Hauptversammlung der AG
general meeting of shareholders/stockholders, the company in general meeting. Die HV ist ein Organ der Aktiengesellschaft. Sie ist die Zusammenkunft der Aktionäre, in der diese ihre Aktionärsrechte ausüben. In Geschäftsführungsfragen ist die Hauptversammlung nur auf Verlangen des Vorstands zuständig. In laufenden Angelegenheiten und sachlich verwandten Sonderfällen ist die Hauptversammlung darüber hinaus für die folgenden Fragen zuständig: 1. Wahl und Abberufung der Anteilseignervertreter in den Aufsichtsrat. 2. Entscheidung über die Verwendung des Bilanzgewinns. 3. Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats der AG. 4. Wahl der Abschlussprüfer sowie die Bestellung von Sonderprüfem. - Vor allem aber verbleiben der Hauptversammlung die Grundlagenentscheidungen. Diese bedürfen mindestens einer 34-Mehrheit des Kapitals und der Eintragung im Handelsregister. Dazu zählen die Beschlüsse über Satzungsänderungen, über Kapitalveränderungen, über die Auflösung der Gesellschaft, über die Umwandlung etc. im Sinne des Umwandlungsgesetzes, weiterhin über die Zustimmung zu Unternehmensverträgen und über die Eingliederung. - Vgl. auch Rechte der Hauptversammlung der AG und Hauptversammlungsbeschlüsse.
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