Bilanzgewinn
Reingewinn, balance sheet profit. Der B. ist der verteilungsfähige Reingewinn, d.h. einerseits der Teil des Jahresüberschusses, der vom Geschäftsführungsorgan nicht in die Rücklagen überführt worden ist, bzw. - bei Aktiengesellschaften (AG) - den Rücklagen nicht zugeführt werden kann, andererseits der Teil, der aus einem Gewinnvortrag einer früheren Periode stammt oder aus Rücklagen, die in einer früheren Periode gebildet worden sind, entnommen wird. Ist der B. größer als der Jahresüberschuss, so ist das ein Zeichen dafür, dass Gewinne früherer Perioden mit zur Ausschüttung gelangen, ist er kleiner, so sind Verluste früherer Perioden getilgt oder Rücklagen gebildet worden. - Der B. ist als Erfolgsbarometer unbrauchbar, weil durch entsprechende Auflösung freier Gewinnrücklagen selbst in Verlustjahren ein B. ausgewiesen werden kann. Zur Beurteilung des Unternehmenserfolgs einer Abrechnungsperiode kann der Jahresüberschuss herangezogen werden. Der B. gibt den Anlegern bei einem Zeitvergleich Informationen über mögliche Dividendenaussichten.
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