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MehrheitMajorität, plurality, majority. Eine M. kann sowohl Stimmen- als auch Kapitalmehrheit bedeuten. Grundsätzlich genügt zur Beschlussfassung auf Hauptversammlungen eine Mehrheit der abgegebenen Stimmen (einfache Stimmenmehrheit, Mehrheit in der Hauptversammlung der AG), sofern per Gesetz oder Satzung nichts anderes vorgeschrieben ist. Bestimmte Hauptversammlungsbeschlüsse erfordern eine qualifizierte Mehrheit. - Gegensatz: Minderheit.
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Weitere Begriffe : rat. | EG-Insiderrichtlinie, Insider | Liquidität der Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute | ||||||||||||||||||||||||||||
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