Home | Banklexikon | Finanzlexikon | Wirtschaftslexikon | Überblick
Banklexikon
Ausgabe 2014
Suche :        
   A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   

Gewinnabführung bei Unternehmensverträgen

Eine AG kann sich in einem Unternehmensvertrag verpflichten, ihren ganzen Gewinn an ein anderes Unternehmen abzuführen (Gewinnabführungsvertrag; § 291 Abs. 1 AktG). Als abzufüh- render Gewinn kommt unabhängig von den getroffenen Vereinbarungen höchstens der ohne die Gewinnabführung entstehende Jahresüberschuss, vermindert um einen Verlustvortrag aus dem Vorjahr und den Betrag, der in die gesetzliche Rücklage einzustellen ist, in Betracht (§ 300 AktG). Der Vertrag bedarf der Zustimmung der Hauptversammlung mit qualifizierter Mehrheit (§ 293 AktG) und ist im Handelsregister einzutragen (§ 294 AktG). Der andere Vertragssteil muss einen entstehenden Jahresfehlbetrag ausgleichen (§ 302 AktG ) und die außenstehenden Aktionäre durch eine jährliche Ausgleichzahlung (§ 304 AktG) und ein Abfindungsangebot (§ 305 AktG) sichern. Die Vertragsteile sind verbundene Unternehmen (§ 18 AktG).





<< vorhergehender Fachbegriff
 
nächster Fachbegriff >>
Gewinn- und Verlustrechnung (GuV- Rechnung)
 
Gewinnabführungsvertrag
Weitere Begriffe : Volume Weighted Average Price (VWAP) | Zug-um-Zug-Geschäft | Prospektbetrug
 
Copyright © 2014 Banklexikon.info
Banklexikon | Finanzlexikon | Wirtschaftslexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum
All rights reserved.