Home | Banklexikon | Finanzlexikon | Wirtschaftslexikon | Überblick
Banklexikon
Ausgabe 2014
Suche :        
   A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   

Depotgeschäft

custody business. Im allgemeinen ist hiermit die Aufbewahrungsart von Sachen, im Kreditgewerbe hauptsächlich von Wertpapieren gemeint. Rechtsgrundlagen sind das Depotgesetz, die Geschäftsbedingungen der Kreditinstitute und der Verwahrvertrag nach § 688 ff. BGB. Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren für Dritte werden ebenfalls als D. bezeichnet. Die Geschäftstätigkeit umfaßt insbesondere die Einlösung von Zins- und Dividendenscheinen, die Besorgung neuer Couponbogen, die Einziehung und den Eintausch ausgeloster Stücke, die Stimmrechtsausübung und die Bezugsrechtsausübung. Weiterhin die Kundenbenachrichtigung in bestimmten Fällen, wie z.B.: Ausübung oder Verwertung von Bezugsrechten und Konvertierungen.





<< vorhergehender Fachbegriff
 
nächster Fachbegriff >>
Depotgebühren
 
Depotgesetz (DepG)
Weitere Begriffe : Wirtschaftsprüfer (WP) | Anfechtungsklage bei der AG | Collar Issue
 
Copyright © 2014 Banklexikon.info
Banklexikon | Finanzlexikon | Wirtschaftslexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum
All rights reserved.