Depotgeschäft
custody business. Im allgemeinen ist hiermit die Aufbewahrungsart von Sachen, im Kreditgewerbe hauptsächlich von Wertpapieren gemeint. Rechtsgrundlagen sind das Depotgesetz, die Geschäftsbedingungen der Kreditinstitute und der Verwahrvertrag nach § 688 ff. BGB. Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren für Dritte werden ebenfalls als D. bezeichnet. Die Geschäftstätigkeit umfaßt insbesondere die Einlösung von Zins- und Dividendenscheinen, die Besorgung neuer Couponbogen, die Einziehung und den Eintausch ausgeloster Stücke, die Stimmrechtsausübung und die Bezugsrechtsausübung. Weiterhin die Kundenbenachrichtigung in bestimmten Fällen, wie z.B.: Ausübung oder Verwertung von Bezugsrechten und Konvertierungen.
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