Bezugsrechtsausübung
exercise of subscription rights. Die Ausübung des Bezugsrechts erfolgt i.d.R. über die depotführende Bank nach den veröffentlichten Bezugsbedingungen. Die Bank erwirbt auf Rechnung des Aktionärs die jungen Aktien durch Vorlage eines in den Bezugsbedingungen genannten Dividendenscheins. Gibt der Depotinhaber seiner Bank bis spätestens einen Werktag vor Ablauf der Bezugsfrist keinen Auftrag zur B., verkauft die Bank die Bezugsrechte ihres Kunden am letzten Handelstag. Bei Wandel- und Optionsanleihen sind die Bedingungen zur B. bereits bei Anleihenemission bekannt. Bei einer Wandelanleihe kann der Inhaber die Anleihe während eines vorher festgelegten Zeitraumes durch Zahlung eines Aufgeldes in Aktien des Unternehmens wandeln. Bei der Optionsanleihe besteht für den Inhaber die Möglichkeit durch Zahlung des Optionspreises und Ausübung der Option Aktien zu erwerben. Dies macht allerdings nur Sinn, wenn sich die Option im Geld befindet.
<< vorhergehender Fachbegriff |
|
nächster Fachbegriff >> |
|
|
|
|