Depotgesetz (DepG)
Law on the Deposit and Acquisition of Securities. Kurzbezeichnung für das Gesetz über die Verwahrung und Anschaffung von Wertpapieren i.d.F. vom 11.01.1995. Schutzzweck ist v.a. die Sicherung des Wertpapiereigentums bei Einlieferung ins offene Depot. Hierzu regelt das DepG v.a. die Verwahrungsarten (Depot Verwahrung), die Verpfändung von Wertpapieren sowie die Depotbuchführung und stellt bestimmte Tatbestände unter Strafe. Weitere Regelungsinhalte sind die Übertragung von Wertpapiereigentum im Wege der Einkaufskommission sowie die Rangfrage bei Insolvenz des Verwahrers. Die Einhaltung des Gesetzes unterliegt der Depotprüfüng durch das BAKred. - Vgl. auch Baumbach/Hopt, HGB mit Bank- u. Börsenrecht, 29. Aufl. 1995 S. 1300 ff. und Kümpel, in: Assmann/Schütze, Hdb. des Kapitalanlagerechts, 2. Aufl. 1997 S. 462 ff.
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