Bilanzierungshilfen
accounting conveniences; Begriff aus der Rechnungslegung. Der Gesetzgeber gewährt vor allem seit dem Bilanzrichtliniengesetz (BiRiLiG) in verstärktem Maße B., deren Inanspruchnahme trotz der grundsätzlichen Beschränkung des Bilanzinhalts auf Vermögensgegenstände und Schulden eine periodengerechte Erfolgsermittlung ermöglichen soll. Kapitalgesellschaften dürfen die Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebs sowie aktive latente Steuern als B. aktivieren. Aus Gründen des Gläubigerschutzes ist die Inanspruchnahme dieser B. mit einer Ausschüttungssperre sowie Er läuterungspflichten im Anhang verbunden.
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