Home | Banklexikon | Finanzlexikon | Wirtschaftslexikon | Überblick
Banklexikon
Ausgabe 2014
Suche :        
   A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   

latente Steuern

deferred taxes; handelsbilanzieller Ausgleichsposten für die Differenz zwischen dem Steueraufwand nach handelsrechtlicher Rechnungslegung und dem Steueraufwand laut Steuerbilanz. - Wesentlich ist dabei, dass nur zeitlich begrenzte Unterschiede zu l.S. führen, die entstandenen Differenzen müssen sich also in Zukunft vollkommen ausgleichen. Dies ist beispielsweise bei unterschiedlichen Abschreibungszeiträumen oder -beträgen in Handelsbilanz und Steuerbilanz der Fall. - Je nachdem, in welcher Bilanz der Steueraufwand höher ist, wird zwischen aktiven (Handelsbilanz < Steuerbilanz) und passiven (Handelsbilanz > Steuerbilanz) latenten Steuern unterschieden. Im Einzelabschluss müssen passive l.S. angesetzt werden, für aktive l.S besteht dagegen ein Wahlrecht. Im Konzernabschluss ist eine Saldierung der beiden Posten möglich.





<< vorhergehender Fachbegriff
 
nächster Fachbegriff >>
Last Trading Day
 
Later Stage Financing
Weitere Begriffe : bezahlter Kurs | German Market Indicator | objektives Risiko
 
Copyright © 2014 Banklexikon.info
Banklexikon | Finanzlexikon | Wirtschaftslexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum
All rights reserved.