latente Steuern
deferred taxes; handelsbilanzieller Ausgleichsposten für die Differenz zwischen dem Steueraufwand nach handelsrechtlicher Rechnungslegung und dem Steueraufwand laut Steuerbilanz. - Wesentlich ist dabei, dass nur zeitlich begrenzte Unterschiede zu l.S. führen, die entstandenen Differenzen müssen sich also in Zukunft vollkommen ausgleichen. Dies ist beispielsweise bei unterschiedlichen Abschreibungszeiträumen oder -beträgen in Handelsbilanz und Steuerbilanz der Fall. - Je nachdem, in welcher Bilanz der Steueraufwand höher ist, wird zwischen aktiven (Handelsbilanz < Steuerbilanz) und passiven (Handelsbilanz > Steuerbilanz) latenten Steuern unterschieden. Im Einzelabschluss müssen passive l.S. angesetzt werden, für aktive l.S besteht dagegen ein Wahlrecht. Im Konzernabschluss ist eine Saldierung der beiden Posten möglich.
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