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Ausgabe 2014
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Ausweis der Kapitalherabsetzung

balancing of capital reduction. Der aus einer Kapitalherabsetzung einer Aktiengesellschaft (AG) oder einer Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) gewonnene Betrag ist in der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV-Rechnung) gesondert als "Ertrag aus der Kapitalherabsetzung" nach der Position "Entnahmen aus den Gewinnrücklagen" auszuweisen. Eine Einstellung in die Kapitalrücklage im Zuge einer vereinfachten Kapitalherabsetzung ist als "Einstellung in die gesetzliche Rücklage nach den Vorschriften über die vereinfachte Kapital- herabsetzung" gesondert auszuweisen. Darüber hinaus ist im Anhang zu erläutern, ob und in welcher Höhe die aus der Kapitalherabsetzung gewonnenen Beträge zum Ausgleich von Wertminderungen, zur Deckung von sonstigen Verlusten oder zur Einstellung in die Kapitalrücklage verwendet werden.





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