Authorized Capital Stock
authorized share capital, genehmigtes Kapital; Bezeichnung für den maximalen Nennbetrag, bis zu dem der Vorstand das Grundkapital einer Aktiengesellschaft ohne erneute Zustimmung der Aktionäre gegen Einlagen erhöhen kann. Der Nennbetrag ist in der Satzung der Gesellschaft bestimmt. Der A.C.S. setzt sich aus den bereits ausgegebenen Aktien (Issued Stock) und den noch nicht ausgegebenen Aktien (Non-issued Stock) zusammen.
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