Zulassung von Wertpapieren zum Neuen Markt
Als im Marktsegment Freiverkehr eigenständig und privatrechtlich organisiertes Handelssegment der Frankfurter Wertpapierbörse basiert der (1997 eröff- nete) Neue Markt auf dem "Regelwerk Neuer Markt". Dieses definiert neben einem Katalog ökonomischer Zulassungsbedingungen (u.a. Mindesteigenkapital, -streubesitz oder - emissionsvolumen), dass jede Aktie neben dem dort verankerten, privatrechtlichen Zulassungsverfahren der Deutschen Börse auch ein öffentlich-rechtliches durchlaufen muss: Die Zulassung einer Aktie zum Neuen Markt setzt voraus, dass sie auch der Zulassung von Wertpapieren zum Geregelten Markt genügt. Im Zentrum des zweigleisigen Verfahrens steht daher ein kombinierter Unternehmensbericht/Emissionsprospekt
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