Home | Banklexikon | Finanzlexikon | Wirtschaftslexikon | Überblick
Banklexikon
Ausgabe 2014
Suche :        
   A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   

Verlustausweis

Ein Überschuss der Passivposten über die Aktivposten ist als Bilanzverlust am Schluss der Bilanz ungeteilt und vom vorjährigen Gewinn- und Verlustvortrag gesondert auszuweisen. Nur bei Kapitalgesellschaften wird ein entstandener Verlust gesondert in der Bilanz ausgewiesen; bei anderen Unternehmensrechtsformen wird ein Verlustes mit dem Kapitalkonto direkt verrechnet.





<< vorhergehender Fachbegriff
 
nächster Fachbegriff >>
Verlustanzeige durch den Vorstand der AG
 
Verlustübernahme
Weitere Begriffe : OECD Minimum Disclosure Rules Applicable to All Publicly Offered Securities | Jensen Maß | Konsortialgeschäft
 
Copyright © 2014 Banklexikon.info
Banklexikon | Finanzlexikon | Wirtschaftslexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum
All rights reserved.