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VerlustausweisEin Überschuss der Passivposten über die Aktivposten ist als Bilanzverlust am Schluss der Bilanz ungeteilt und vom vorjährigen Gewinn- und Verlustvortrag gesondert auszuweisen. Nur bei Kapitalgesellschaften wird ein entstandener Verlust gesondert in der Bilanz ausgewiesen; bei anderen Unternehmensrechtsformen wird ein Verlustes mit dem Kapitalkonto direkt verrechnet.
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Weitere Begriffe : OECD Minimum Disclosure Rules Applicable to All Publicly Offered Securities | Jensen Maß | Konsortialgeschäft | ||||||||||||||||||||||||||||
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