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Schuldentilgungsfähigkeitdebt redemption capability, debt repayment capability. Fähigkeit eines Schuldners, die eingegangenen Verbindlichkeiten (z.B. durch Aufnahme eines Kredits, Emission einer Anleihe) gemäß den mit den Gläubigem getroffenen vertraglichen Vereinbarungen (z.B. bezüglich Zeitpunkt und Volumen) zurückzuzahlen. Die S. wird z.B. von Kreditinstituten im Rahmen der Kreditwürdigkeitsprüfung und von Rating- Agenturen überprüft.
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Weitere Begriffe : Teilwandelschuldverschreibung | Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten | Optionsverhältnis | ||||||||||||||||||||||||||||
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