Rektapapier
nonnegotiable instrument, security not to order. Ein R. ist ein Wertpapier, das auf eine namentlich in der Wertpapierurkunde bezeichnete Person ausgestellt ist. Der Emittent des R. ist grundsätzlich verpflichtet, die verbrieften Ansprüche aus dem Wertpapier direkt an diese Gläubigerperson oder ihren Rechtsnachfolger zu leisten, es sei denn, die Rechte wurden nach schuldrechtlichen Grundsätzen der §§ 398 ff. BGB per Forderungszession auf eine andere Person übertragen. Kraft Gesetzes ist ein R. kein gewöhnliches Orderpapier, d.h. es kann weder formlos noch per Indossament übertragen werden. Zu den R. zählen zum einen die gewillkürten Orderpapiere (gekorene Orderpapiere) ohne hinzugefügte positive Orderklausel, zum anderen die gesetzlichen Orderpapiere (geborene Orderpapiere) mit hinzugefügter Rektaklausel sowie Hypothekenbriefe und bestimmte Namenspapiere.
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