Abhängigkeitsbericht
dependent company report, dependence report. Besteht zwischen abhängigem und herrschendem Unternehmen kein Beherrschungsvertrag (Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag), hat der Vorstand der abhängigen Gesellschaft in den ersten drei Monaten des Geschäftsjahres einen Bericht über die Beziehung der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen aufzustellen. In dem Bericht sind sämtliche im vorangegangenen Geschäftsjahr getätigten Rechtsgeschäfte mit dem herrschenden Unternehmen bzw. einem diesem verbundenen Unternehmen sowie auf dessen Veranlassung hin getätigte Rechtsgeschäfte darzulegen.
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