Nichtigkeit des festgestellten Jahresabschlusses der AG
voidness of the annual financial statement. Ein nichtiger Jahresabschluss kann keine Rechtswirkung entfalten. Die Gründe, die zur Nichtigkeit des festgestellten Jahresabschlusses der AG führen, sind in § 256 AktG geregelt. Der Jahresabschluss ist insbesondere in den Fällen nichtig, in denen er mit seinem Inhalt gegen gesetzliche oder vertragliche Bestimmungen verstößt, die dem Gläubigerschutz dienen oder im öffentlichen Interesse liegen. Des weiteren können Verstöße gegen die Gliederung des Jahresabschlusses sowie Über- oder Unterbewertungen einzelner Posten zur Nichtigkeit führen. Die Nichtigkeit des Jahresabschlusses hat zur Folge, dass der Beschluss über die Verwendung des Bilanzgewinns ebenfalls nichtig ist (§ 253 AktG). Die Regelungen über die Nichtigkeit des Jahresabschlusses gelten nur für den Einzelabschluss, nicht für den Konzernabschluss.
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