Nichtigkeit der Wahl von Aufsichts- ratsmitgliedern der AG
nullity of the supervisory board members election. Werden bei der Zusammensetzung des Aufsichtsrats (Aufsichtsrat der AG, Zusammensetzung) verfahrenstechnische Vorschriften verletzt, ist die Wahl nichtig. Gleiches gilt für den Fall, dass die Hauptversammlung eine nicht vorgeschlagene Person wählt, obwohl sie an Wahlvorschläge gebunden ist, die gesetzliche Höchstzahl der Aufsichtsratsmitglieder überschritten wird oder die gewählte Person zu Beginn ihrer Amtszeit die nötigen persönlichen Voraussetzungen für die Mitgliedschaft im Aufsichtsrat nicht erfüllt.
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