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Ausgabe 2014
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Imparitätsprinzip

imparity principle. Basierend auf dem allgemein als Grundsatz ordnungsmäßiger Buchführung anerkannten Vorsichtsprinzip wurde ein das Realisationsprinzip modifizierendes Prinzip, das I., als Rechnungslegungsnorm eingeführt, dessen Name sich aus der unterschiedlichen Behandlung künftiger einzelgeschäftlicher Gewinne und Verluste herleitet. Das I. verlangt die Antizipation drohender (unrealisierter) Verluste bei der Bilanzierung. Aus dem I. folgen Rückstellungen für drohende Verluste und das Niederstwertprinzip. Das I. begrenzt das Realisationsprinzip dahingehend, dass für Verluste das Realisationsprinzip nicht gilt.





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