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                             Niederstwertprinzip principle of the lower of cost or market. Das N. fordert eine außerplanmäßige Abschreibung von Vermögensgegenständen auf den niedrigeren beizulegenden Wert (fundamentale Bewertungsvorschrift im Handelsrecht). - Beim Umlaufvermögen ist die Bewertung zum niedrigeren Stichtagswert zwingend (strenges N.). Beim Anlagevermögen ist nur bei einer dauerhaften Wertminderung eine Bewertung zum niedrigeren beizulegenden Wert vorgeschrieben (gemildertes N.).  
 
 
 
 
                        
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