haftendes Eigenkapital eines Kreditinstituts
Das vom Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen (BAKred) anerkanntes Risikoausgleichspotenzial einer Bank, das nach dem Kreditwesengesetz (KWG) in Verbindung mit den "Grundsätzen" der Bankenaufsicht den limitierenden Faktor für das Eingehen von Positionen darstellt, mit denen sich insbes. Adressenausfall- und Marktpreisrisiken verbinden. - Das h.E. umfasst zum einen auch nach HGB bzw. IAS/US-GAAP dem Eigenkapital zuzurechnende Bilanzpositionen, wie z.B. gezeichnetes Kapital und Gewinnrücklagen. Dieses "Kemkapital" stellt zugleich im ökonomischen Sinne Eigenkapital dar, da es sowohl die Verlustausgleichs- als auch die Haftungsfunktion erfüllt und dauerhaft zur Verfügung steht. Dies gilt nur eingeschränkt für die Komponenten des Ergänzungskapitals, zu dem nachrangige Verbindlichkeiten, Genussrechte und nicht realisierte stille Reserven zählen.
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