Haftsumme
amount of liability. 1 Im Statut einer Genossenschaft ist festzulegen, ob die Genossen für den Fall, dass die Gläubiger im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaft nicht befriedigt werden, Nachschüsse zur Insolvenzmasse unbeschränkt, beschränkt auf eine bestimmte Summe, die H., oder überhaupt nicht zu leisten haben (§ 6 Nr. 3 GenG). - 2. Bei Kommanditgesellschaften Bezeichnung für die im Gesellschaftsvertrag vereinbarte und im Handelsregister einzutragende Einlage, mit der sich ein Kommanditist an der Gesellschaft beteiligt und in deren Höhe er für Verbindlichkeiten der Gesellschaft haftet.
<< vorhergehender Fachbegriff |
|
nächster Fachbegriff >> |
|
|
|
|