Equity-Methode
equity method, economic basis method. Nach der E. sind Unternehmen in den Konzernabschluss einzubeziehen, zu denen das Mutterunternehmen eine Beziehung hält, die schwächer als ein beherrschender Einfluss, aber stärker als ein reiner finanzieller Anteilsbesitz ist (abhängiges und herrschendes Unternehmen). Das entscheidende Charakteristikum der E. ist, dass nicht die Abschlusspositionen des assoziierten Unternehmens in die Konzernbilanz übernommen werden, sondern lediglich eine Modifizierung des Beteiligungswertes erfolgt. Dieser wird, ausgehend von den Anschaffungskosten der Beteiligung, entsprechend der Entwicklung des Eigenkapitals des assoziierten Unternehmens angepasst. - Im Jahresabschluss ist die E. wegen des Verstoßes gegen das Realisationsprinzip nicht zulässig. In der Konzernbilanz müssen die Anteile assoziierter Unternehmen nach der E. bilanziert werden. Für Gemeinschaftsunternehmen besteht ein Wahlrecht. - Vgl. auch Kapitalkonsolidierung, Konsolidierungskreis.
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