Kapitalkonsolidierung
capital consolidation. Aufrechnung konzerninterner Beteiligungsbeziehungen. Bei der K. wird der vom Mutterunternehmen bilanzierte Beteiligungsbuchwert mit dem anteiligen Eigenkapital des Tochterunternehmens aufgerechnet. - Im Konzernabschluss werden Vermögensgegenstände und Schulden des Tochterunternehmens übernommen, auch wenn keine 100%ige Beteiligung konsolidiert wird. Der nicht dem Mutterunternehmen zustehende Anteil wird auf der Passivseite durch den Posten "Anteile fremder Gesellschafter" korrigiert. - Buchwertmethode: Bei der K. nach der Buchwertmethode wird der Beteiligungswert mit dem anteiligen Buchwert zum Zeitpunkt der Erstkonsolidierung verrechnet. Übersteigt der Beteiligungsbuchwert das anteilige buchmäßige Eigenkapital, entsteht ein aktiver Konso- lidierungsausgleichsposten. Dieser ist anteilig auf die unterbewerteten Vermögensgegenstände und überbewerteten Schulden zu verteilen. Der Restbetrag wird als Geschäfts- oder Firmen wert aktiviert. In Deutschland hat sich hierfür ebenfalls die international gebräuchliche Bezeichnung "Goodwill" eingebürgert. Übersteigt hingegen bei der Buchwertmethode der Wert des anteiligen Eigenkapitals den Wert des damit korrespondierenden Beteiligungsansatzes und kann diese Differenz nicht auf stille Lasten in der Bilanz des Tochterunternehmens verteilt werden, so ist dieser auf der Passivseite entstehende Differenzbetrag als Unterschiedsbetrag aus der K. in der Konzernbilanz auszuweisen. Hierfür wird international die Bezeichnung "Badwill" verwandt. - Neubewertungsmethode: Bei der alternativ möglichen Neubewertungsmethode der K. werden Vermögensgegenstände und Schulden mit Zeitwerten zum Zeitpunkt der Erstkonsolidierung bilanziert. Der Beteiligungsbuchwert wird mit dem anteilig neu bewerteten Eigenkapital verrechnet. Der verbleibende aktive Konsolidierungsaus- gleichsposten ist der Geschäfts- oder Firmenwert. Die Neubewertungsmethode führt im Gegensatz zur Buchwertmethode grundsätzlich zu einer vollständigen Aufdeckung stiller Lasten bzw. stiller Reserven und damit zu einer Bewertung aller Bilanzpositionen mit Tageswerten. Für die Folgekonsolidierung werden die aufgedeckten stillen Reserven und der Geschäfts- oder Firmenwert fortgeführt. Das Konzernergebnis wird durch Abschreibungen belastet. - Interes- senzusammenführungsmethode (Pooling of Interests-Methode): Unter bestimmten Bedingungen kann die K. auch nach der Methode der Interessenzusammenführung erfolgen. Bei dieser Form werden die Vermögenswerte und Schulden ohne Aufdeckung stiller Reserven in die Konzernbilanz übernommen. Der Überschuss des Kaufpreises über die Buchwerte wird mit den Rücklagen verrechnet. - Vgl. auch Equity-Methode, Konsolidierungskreis, Quotenkonsolidierung.
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