Emissionsgeschäft
issuing/underwriting business. Unter dem E. ist die mit der Ausgabe und dem Erstverkauf von Effekten für sich selbst oder für Dritte verbundene Tätigkeit von Banken zu verstehen. Im Rahmen des E. unterstützen Banken demnach insbesondere Unternehmen bei der Beschaffung von Eigen- oder Fremdkapital über den Kapitalmarkt. Dabei spielen nach §1 I KWG vor allem die Übernahme des Platzierungsri- sikos oder gegebenenfalls Übernahmegarantien eine entscheidende Rolle. Daher sind auch aufgrund der Verteilung des Risikos und der Haftung vornehmlich nur Bankenkonsortien am E. beteiligt. Aufgrund der Unterschiede zwischen Emissionen von Aktien und Anleihen ist die Ausgestaltung des E. sehr unterschiedlich. - Im E. übernehmen Banken folgende Funktionen. Zunächst wird die Beratungsfunktion in Anspruch genommen. Dabei sind vor allem eine Prüfung auf Emissionsfähigkeit oder deren Vorbereitung, sowie die Ausgestaltung der Emissionsbedingungen von Bedeutung. Danach übernimmt das Konsortium aufgrund der Übernahme der Aktien in Abhängigkeit von der Vertragsgestaltung (Emissionsarten) ein Platzierungsrisiko, welches sich im Falle nicht vollständiger Platzierung in Kursund Liquiditätsrisiken aufteilt. Der Platzierungserfolg ist nicht nur von dem Emittenten und der Reputation der Konsortialmitglieder abhängig (Emissionskredit), sondern auch von den Maßnahmen, die das Konsortium im Rahmen ihrer Vertriebsfunktion eingeleitet hat. Dazu gehören sowohl technische Abwicklungen, die Schaffung einer Nachfrage am Sekundärmarkt (über Werbung etc.) und eventuell auch Kurspflege Maßnahmen nach der Emission.
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