Emissionsgeschäft als Bankgeschäft nach KWG
Seit der sechsten Novelle des Kreditwesengesetzes (KWG) zählt mit Wirkung vom 1.1.1998 das Emissionsgeschäft zum Kreis der erlaubnispflichtigen Bankgeschäfte (§ 1 Abs. 1 Nr. 10 KWG). Das KWG versteht darunter die Übernahme von Finanzinstrumenten für eigenes Risiko zur Platzierung oder die Übernahme gleichwertiger Garantien,womit das sog. echte Underwriting angesprochen ist. Unter Finanzinstrumente versteht das KWG Wertpapiere, Geldmarktinstrumente, Devisen oder Rechnungseinheiten sowie Derivate (§ 1 Abs. 11 KWG). Das Emissionsgeschäft betreiben insbesondere Übernahmekonsortien, zu denen sich mehrere Dienstleistungsunternehmen zusammenschließen mit dem Zweck, eine Emission zu einem festen Kurs zunächst in den eigenen Bestand zu übernehmen, dem Emittenten sofort den Gegenwert zu vergüten und die übernommenen Finanzinstrumente anschließend im eigenen Namen und für eigene Rechnung am Markt zu platzieren.
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