Emissionsdisagio
issuing discount; Abschlag mit dem Anleihen bei der Emission ausgegeben werden. Das E. bezeichnet die Differenz zwischen dem Rückzahlungskurs und dem niedrigeren Ausgabekurs bzw. zwischen dem Börsenkurs und dem Nennwert. Eine Aktienemission mit einem Disagio ist in Deutschland gesetzlich nicht zulässig, bei festverzinslichen Wertpapieren dagegen üblich. Ein E. bedeutet für den Emittenten der Anleihe eine Verteuerung der Verzinsung, für den Gläubiger hingegen eine Verbesserung der Verzinsung gegenüber der Nominalverzinsung. Bei Null-Coupon-Anleihen resultiert die Verzinsung (Rendite) ausschließlich aus dem E. - Gegensatz: Emissionsagio. - Vgl. auch Anleiheemission.
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