Bezugsfrist
time limit for subscription; bezeichnet den Zeitraum im Rahmen einer Kapitalerhöhung, in dem die Aktionäre ihr Bezugsrecht ausüben oder an der Börse verkaufen können. Die Frist für die Ausübung von Bezugsrechten muss nach § 186 I S. 2 AktG mindestens zwei Wochen betragen. Sie wird nach § 186 II AktG zusammen mit dem Ausgabebetrag in den Gesellschaftsblättern bekanntgegeben. Die B. gilt nach § 221 IV AktG analog für Bezugsrechte auf Wandel Schuldverschreibungen, Gewinnschuldverschreibungen und Genussrechte.
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