Bezugsrechtsarbitrage
subscription right arbitrage\', Bezeichnung für ein Arbitragegeschäft mit Bezugsrechten. Neben den klassischen Varianten der Arbitrage, die Ausgleichsarbitrage und die Differenzarbitrage, kann es zu einer B. auf verschiedenen Teilmärkten des gleichen Börsenplatzes kommen. Im Idealfall bildet der Bezugskurs der jungen Aktie addiert mit der Summe aus Bezugs Verhältnis mal Wert des Bezugsrechts den Kurs der Altaktie (zu berücksichtigen sind dabei mögliche Minderrechte von jungen Aktien, so z.B. verminderte Dividendenberechtigung). Da das Bezugsrecht durch seine Fungibilität an der Börse selbstständig handelbar ist, kann der Kurs des Bezugsrechtes über oder unter seinem rechnerischen Wert notieren (vgl. hierzu Bezugsrechtsbewertung und mathematischer Wert des Bezugsrechts). Liegt der Kurs niedriger als der rechnerische Wert, so kommt es zur B., wenn ein Marktteilnehmer diese günstigeren Bezugsrechte erwirbt, anschließend junge Aktien bezieht und diese dann verkauft. Der Arbitragegewinn ergibt sich als Differenz zwischen rechnerischem Wert des Bezugsrechts und unterbewertetem Kaufkurs.
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