Beteiligungsgesellschaft
1. associated company; Bezeichnung für ein Unternehmen, an dem ein anderes Unternehmen beteiligt ist. - Vgl. auch Holding. - 2. Unternehmensbeteiligungsgesellschaft, Kapitalbeteiligungsgesellschaft, equity investment company. Oberbegriff für Gesellschaften, deren Geschäftszweck im Erwerb und der Veräußerung von Beteiligungen an anderen Unternehmen besteht. Träger von B. sind u.a. Kreditinstitute, die damit die Grenzen des klassischen Kreditgeschäftes überschreiten wollen, und Versicherungen, die einen hohen Kapitalanlagebedarf auf weisen. Daneben sind konzernunabhängige B. tätig, die Fonds zur Aufbringung ihres Anlagekapitals auflegen. B. werden aber auch vom Staat unterhalten, der durch die Beteiligungen arbeitsmarkt- und strukturpolitische Lenkungsziele verfolgen kann. - B. können sowohl branchenübergreifend als auch branchenfokussiert tätig sein. Während für den übergreifenden Ansatz die Möglichkeit einer besseren Risikostreuung (vgl. Diversifikation) zwischen den Investitionsprojekten spricht, kann eine Branchenfokussierung wegen der detaillierte Marktkenntnis Vorteile in der Auswahl der Beteiligungsprojekte bieten. - Traditionell werden innerhalb der Gruppe der B. die Kapitalbeteiligungsgesellschaften von den Venture-Capital-Gesellschaften (Venture-Capital) unterschieden. I.d.R. beteiligen sich Kapitalbeteiligungsgesellschaften an bereits bestehenden, profitabel arbeitenden und risikoärmeren Unternehmen, während sich Venture-Capital-Gesellschaften auf junge, innovative und risikoreiche Beteilungen spezialisieren. VC-Gesellschaften stellen neben Eigenkapital auch Management-Know-How zur Verfügung. - Der Begriff Unternehmensbeteili- gungsgesellschaft spiegelt eine rechtliche Dimension wider: Nach dem seit 1987 geltenden Unternehmensbeteiligungsgesetz (UBGG) dürfen sich so B. in der Rechtsform der GmbH, der AG, der KG und der KGaA bezeichnen, die als Wagniskapitalgeber die im UBGG genannten Kriterien erfüllen. Sie sind gegenüber sonstigen Kapitalgesellschaften steuerlich bevorzugt.
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