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Beteiligungshandeltrading of equity holdings. Für den B. steht kein organisierter, standardisierter Markt zur Verfügung, wie es im Fall von Börsen zugelassenen Wertpapieren der Fall ist. Daher müssen im B. Veräußerer und Erwerber unmittelbar oder unter Einschaltung von Intermediären (Bank oder Finanzmakler) miteinander in Kontakt treten und die Modalitäten des Austausches von Fall zu Fall festlegen.
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Weitere Begriffe : ex Bezugsrecht | Designated Order Turnaround (DOT) | Opportunitätskosten | ||||||||||||||||||||||||||||
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