Besteuerung von Wertpapiergeschäften
taxation of security transactions. Die früheren Kapital- verkehrsteuem, die in Form der Börsenumsatzsteuer den Handel von Wertpapieren und als Gesellschaftsteuer die Ausgabe von Gesellschaftsrechten bei Kapitalgesellschaften im Inland belasteten, sind durch das Finanzmarktförderungsgesetz vom 22.2.1990 aufgehoben worden. Umsätze mit Wertpapieren sind i.d.R. von der Umsatzsteuer befreit. Gemäss § 4 Nr. 8E UStG unterliegt nur die Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren der Umsatzsteuerpflicht. Werden Wertpapiere verschenkt oder vererbt, fällt bei Überschreiten der persönlichen Freibeträge Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer an.
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