Home | Banklexikon | Finanzlexikon | Wirtschaftslexikon | Überblick | ||||||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||||
Schenkungsteuergift tax, capital transfer tax. Die Sch. erfasst den sich ohne Gegenleistung vollziehenden Übergang von Vermögen in andere Hände. Während die Erbschaftsteuer beim unentgeltlichen Vermögenszuwachs von Todes wegen eingreift, gilt die Sch.-Pflicht, wenn die Schenkung unter Lebenden erfolgt.
|
||||||||||||||||||||||||||||
Weitere Begriffe : FRN | Earnings-Season | anziehend | ||||||||||||||||||||||||||||
Copyright © 2014 Banklexikon.info Banklexikon | Finanzlexikon | Wirtschaftslexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum All rights reserved. |