Börsenpublizität
Publizität der Börse, disclosure of the stock exchange; Veröffentlichung von Tatsachen, die mit an der Börse gehandelten Wertpapieren und Derivaten im Zusammenhang stehen. Sie kann durch die Emittenten der Wertpapiere, die Anbieter der Derivate oder die Börsen selbst erfolgen. - Von den Börsen werden die Börsenkurse und die Bekanntmachungen der Börsenorgane im amtlichen Kursblatt oder in der Beilage zum amtlichen Kursblatt veröffentlicht. Zudem bemühen sich die Börsen, durch eigene Veröffentlichungen den Börsenhandel einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich zu machen. - Vgl. auch Publizität, Börsenprospekt, Ad-hoc- Publizität, Zwischenbericht des Emittenten und Quartalsbericht.
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