Auslieferung
delivery. Der Wertpapierbe- sitzer kann von seiner wertpapierverwahren- den Bank jederzeit eine A. seiner Effekten verlangen, um sie dann in Eigenverwahrung zu nehmen. Im Falle der Sonderverwahrung erhält der Wertpapiereigner seine getrennt von den Eigenbeständen der Depotbank und von Beständen Dritter aufbewahrten Wertpapiere zurück. Bei der Sammelverwahrung findet eine A. gattungsgleicher Wertpapiere aus dem Sammelbestand der Depotbank in Höhe des Nennbetrags bzw. bei nennwertlosen Wertpapieren in Höhe der Anzahl der in Verwahrung genommenen Wertpapiere statt. - Eine A. einzelner effektiver Stücke ist bei Sammelurkunden mit Blankogiro nicht möglich, da der Aktionär kein Eigentum an einzelnen Wertpapieren erwirbt, sondern ein Miteigentum an der Urkunde. - Im Zusammenhang mit Termingeschäften bezeichnet A. die Erfüllung der Übergabeverpflichtungen, wenn die Vertragskonditionen vorsehen, dass bei Fälligkeit bzw. im Falle der vorzeitigen Ausübung eines Optionsrechtes die vereinbarte Menge des Basistitels physisch geliefert werden muss (Physical Settlement).
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