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Großaktionärmajor shareholder. Als G. gelten Aktionäre, die aufgrund der Vielzahl ihrer Stimmrechte die Abstimmungsergebnisse auf einer Hauptversammlung maßgeblich beeinflussen können. Oftmals haben Vertreter eines G. auch einen Aufsichtsrats- sitz inne. - Vgl. auch Aktientausch und Aktienpaket.
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Weitere Begriffe : DB, Deb. | Xontro | durchschnittliche Laufzeit bei Schuldverschreibungen | ||||||||||||||||||||||||||||
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