amtlicher Handel
amtlicher Börsenverkehr, amtlicher Markt, offizieller Markt, official dealings/trading; Handelssegment an der deutschen Wertpapierbörse für speziell zugelassene Wertpapiere. Das Zusammenführen von Angebot und Nachfrage (Matching), sowie die Kursfeststellung (Kursfeststellung, amtliche) erfolgen durch einen vereidigten Kursmakler. Dabei sollen die Kursmakler bei der Kursfeststellung den Kurs mit dem höchsten Umsatzpotential ermitteln (Meistausführungsprinzip). Die Börsenkurse werden entweder einmal täglich oder bei Titeln mit größerem Umsatzvolumen fortlaufenden ermittelt. Für kapitalsuchende Unternehmen im a.H. gelten insbesondere folgende im Börsengesetz niedergeschriebene Anforderungen. Die zu emittierende Unternehmung muss mindestens drei Jahre existieren und mindestens 2,5 Mio. Aktien emittieren. Außerdem hat der Emittent ein Unternehmensprospekt zu publizieren, in dem exakte Angaben zur Gesellschaft gemacht werden müssen (Publizität). Bei fehlerhaften Angaben im Prospekt haften die Gesellschaft und die Konsortialbanken (Prospekthaftung). Einmal im Jahr muss die Gesellschaft in einem Börsenpflichtblatt die Bilanz und einen Zwischenbericht (Zwischenbericht des Emittenten) veröffentlichen.
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