Aktienmehrheit
Kapitalmehrheit, equity majority, majority shareholding. Eine A. liegt bei einem Besitz eines Aktienpaketes vor, auf das mehr als 50% des Grundkapitals einer AG entfallen (einfache Mehrheit). Bei einer Beteiligung, die mindestens drei Viertel des Grundkapitals ausmacht, handelt es sich um eine qualifizierte Mehrheit. Der einem Aktionär zurechenbare Anteil an einem Unternehmen ergibt sich aus dem Verhältnis des vom Aktionär gehaltenen Grundkapitals zum Gesamtgrundkapital. Bei Gesellschaften mit Stückaktien bestimmt sich der Anteil nach der Zahl der Anteile. I.d.R fallen A. und Stimmenmehrheit zusammen, sofern keine Stimmrechtsbeschränkungen existieren. - Vgl. auch Mehrheitsbeteiligung.
<< vorhergehender Fachbegriff |
|
nächster Fachbegriff >> |
|
|
|
|