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qualifizierte Mehrheitqualified majority. Eine q.M. liegt vor, wenn mindestens drei Viertel der Stimmen bei einer Aktionärsgruppe vereinigt sind. Eine q.M. wird zur Beschlussfassung über Kapital Veränderungen, Unternehmensverträgen und Satzungsänderungen benötigt. - Gegensatz: qualifizierte Minderheit (Sperrminorität).
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Weitere Begriffe : Börsenmaßnahmen gegen größere Kursschwankungen | Einzeldepot | Board of Directors | ||||||||||||||||||||||||||||
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