Stimmenmehrheit
majority of votes. Eine St. liegt vor, wenn einem Unternehmen oder einer natürlichen Person die Mehrheit der Stimmrechte zusteht (Aktienstimmrecht). I.d.R. fallen Kapital- und Stimmenmehrheit zusammen, dies ist aber nicht zwingend. Abweichungen sind bei der AG denkbar, wenn z.B. stimmrechtslose Vorzugsaktien ausgegeben wurden oder wenn durch die Satzung der AG Stimmrechtsbeschränkungen eingeführt worden sind. Eine St. kann, wegen der häufig niedrigen Hauptversammlungspräsenz, auch schon bei weniger als 50% der Stimmrechte vorliegen. - Vgl. auch Stimmrechtsmehrheit.
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