Home | Banklexikon | Finanzlexikon | Wirtschaftslexikon | Überblick
Banklexikon
Ausgabe 2014
Suche :        
   A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   

Mehrheitsbeteiligung

Mehrheitsbesitz, majority interest/ownership. Eine M. liegt vor, wenn die von einem Gesellschafter oder Aktionär gehaltenen Anteile mehr als 50 Prozent des gezeichneten Kapitals eines rechtlich selbständigen Unternehmens repräsentieren (Kapitalmehrheit, Aktienmehrheit) oder wenn ihm die Mehrheit der Stimmrechte zusteht (Stimmenmehrheit). Um die Umgehung der Feststellung einer M. durch die Aufteilung des Anteilsbesitzes auf miteinander verbundene Gesellschaften zu verhindern, werden einem Unternehmen auch alle die Anteile zugerechnet, die den von ihm abhängigen Unternehmen gehören sowie die Anteile, die von Dritten auf Rechnung des Unternehmens oder der abhängigen Unternehmen gehalten werden. Ist z.B. die Muttergesellschaft mit 25% an einer dritten Gesellschaft (sog. Enkelgesellschaft) beteiligt, während die Tochtergesellschaft an dieser eine Beteiligung von 30% hält (sog. mehrstufige Beteiligung oder multi-level participation), so ist die Muttergesellschaft als mehrheitlich an der Enkelgesellschaft beteiligt anzusehen. - Bei einem Einzelkaufmann spielt es für die Ermittlung einer M. keine Rolle, ob er die Anteile in seinem Privat- oder in seinem Geschäftsvermögen hält. - Die wichtigste Rechtsfolge der M. ist die Abhängigkeitsvermutung.





<< vorhergehender Fachbegriff
 
nächster Fachbegriff >>
Mehrheitsbesitz
 
Mehrheitsgruppe
Weitere Begriffe : Carry Basis | Outperformance | International Swaps and Derivatives Association (ISDA)
 
Copyright © 2014 Banklexikon.info
Banklexikon | Finanzlexikon | Wirtschaftslexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum
All rights reserved.